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Was ist ein Schwertransportbegleitfahrzeug (BF3-Fahrzeug)

Schwertransportbegleitung

Ein Schwertransportbegleitfahrzeug ist ein entsprechend ausgerüstetes Fahrzeug, um einen Schwertransport zu begleiten. Es dient dazu, je nach Strecke (Landstraße, Autobahn etc.), den Transport nach hinten abzusichern, oder nach vorne für eine freie Durchfahrt zu sorgen.


Deutschland:

Das Begleitfahrzeug wurde von einem Mitarbeiter der rheinland-pfälzischen Straßenverwaltung entwickelt, da die Polizei durch das erhöhte Aufkommen von Schwertransporten nicht mehr in der Lage war jeden Schwertransport zu begleiten/abzusichern.
Das erste (Test)-Begleitfahrzeug war ein VW Golf mit einem drehbarem Schild, welches einem Warndreieck ähnlich war. Dazu war ein Beifahrer nötig, um dieses Schild per Seil zu drehen. Das Fahrzeug gehörte dem Mitarbeiter der Straßenverwaltung RLP. Es wurde bekannt unter dem Begriff „BF1“ (Begleitfahrzeug der 1. Generation).
Danach gab es Versuche mit der Firma RIGA in Mainz mit kleinen Bussen/Transportern bei denen eine Holzkonstruktion am Heck befestigt war, an der auch wieder mit Seilzug die Schilder hervorgezogen und zurückgeschoben werden konnten. So entstand das „BF2“ (Begleitfahrzeug der 2. Generation).

Da die gezeigten Verkehrsschilder nur tagsüber gut zu erkennen waren, nicht aber bei Nacht und schlechtem Wetter (Nebel etc.), wurde nach einer Möglichkeit gesucht, diese Schilder immer erkennbar zu machen.
So entstand die Idee, Verkehrszeichen, die durch Licht dargestellt werden, auf ein Fahrzeug zu bauen. Erfahrungen mit solchen durch Licht dargestellten Verkehrszeichen gab es mit der sogenannten Glasfaser-Optik. Resultat war das Begleitfahrzeug mit einer sogenannten Wechselverkehrszeichenanlage (WVZ). Das „BF3“ (Begleitfahrzeug der 3. Generation) war entstanden.

Eine einfache Version eines Begleitfahrzeuges ist jedes beliebige Kraftfahrzeug. Oftmals wird der Einsatz eines Gelblichts angeordnet. Für das Begleitfahrzeug ist in der Regel (i. d. R.) keine Gelblichtgenehmigung notwendig (Versicherungsrechtlich ist der Einsatz eines nicht eingetragenen Gelblichtes jedoch zwiespaltig). Das Gelblicht muss hierfür nicht eingetragen sein, es gilt i.d.R. die Genehmigung des Schwertransportes. Ist das Gelblicht nicht eingetragen, so muss es vor oder nach dem Transport entweder abgebaut oder abgedeckt werden. Zum Führen eines solchen Begleitfahrzeuges reicht die für das Fahrzeug notwendige Fahrerlaubnis. Ein großer Irrglaube ist immer noch, dass ein „normales“ Fahrzeug mit Gelblicht ein BF2 darstellt. Das einzige BF2, dass es gab, ist oben erklärt!

Zum „Führen von Begleitfahrzeugen ohne Wechselverkehrszeichenanlage“ wird kein spezieller Führerschein vorausgesetzt. Jedoch sind Grundkenntnisse beim Begleiten empfehlenswert.

Ein Begleitfahrzeug mit Wechselverkehrszeichenanlage muss über eine bestimmte Ausrüstung verfügen: von der Größe her muss es mindestens ein Lieferwagen (VW Multivan, Mercedes-Benz Sprinter od. Ä.) sein, auf dem eine nach der BASt geprüfte und zugelassene WVZ-Anlage montiert ist. Die Unterkante der WVZ-Anlage darf erst in einer Höhe von mindestens 2 m ab Fahrbahnoberkante beginnen. Weiterhin müssen minimal 2 gelbe Rundumleuchten (RKL - 360 Grad sichtbar) vorhanden sein. Außerdem muss auf der Tafel am Heck eine bestimmte Fläche an Reflexmarkierung und eine Tafel mit der Aufschrift Schwertransport vorhanden sein.
Die WVZ-Anlage muss in ihrer Komplettheit (eigentliche WVZ-Anlage inkl. der Reflexmarkierung am Heck!) zugelassen und Typ-geprüft sein. Das Begleitfahrzeug muss als solches geprüft und zugelassen sein.
Das Begleitfahrzeug mit Wechselverkehrszeichenanlage ist während einer Begleitung nach § 39 Abs. 2a StVO als ein mobiles Verkehrszeichen zu werten, d. h. die gezeigten Verkehrszeichen sind ebenso wie ortsfeste Verkehrszeichen zu beachten und werden bei Missachtung ebenso geahndet. Die vom Begleitfahrzeug gezeigten Verkehrszeichen setzen ortsfeste Verkehrszeichen außer Kraft!

Der Schwertransportbegleiter muss im Besitz eines gültigen Berechtigungsscheines der Bundesfachgruppe Schwertransporte und Kranarbeiten (BSK)] sein. Bei dieser Schulung werden Sachverhalte u. a. von der Tragfähigkeit von Brückenbauwerken usw. erläutert.
Anzumerken ist, dass laut der Verwaltungsvorschrift und den Gesetzestexten ein BF3 nur von Inhabern einer gültigen BF3-Befähigung gefahren werden dürfen; egal, ob eine Begleitung gefahren wird oder das Fahrzeug zum Brötchen-holen genutzt wird.

Die Behörde, die einen Schwertransport genehmigt, kann in dieser Genehmigung anordnen, ob und welches Begleitfahrzeug vor oder hinter dem Transport fährt und ob oder wo eine zusätzliche Polizeibegleitung erforderlich ist.

Österreich:

In Österreich werden üblicherweise Begleitfahrzeuge von eigenen Firmen gestellt und ersetzen größtenteils eine früher üblicherweise Polizeibegleitung.
Begleitfahrzeuge müssen entweder über Gelblicht, das nicht genehmigt werden muss, oder über Blaulicht, das nur auf entsprechende Genehmigung montiert und verwendet werden darf, auf sich aufmerksam machen. Zusätzlich sind meistens noch Lauflichter, die die Überholrichtung angeben oder andere optische Warneinrichtungen am Dach des Fahrzeuges angebracht.
Die Fahrer müssen geschult werden, ein spezieller Führerschein ist jedoch nicht notwendig.

Niederlande:

In den Niederlanden werden die Begleiter/Fahrzeuge größtenteils von Privatfirmen gestellt. Der niederländische Begleiter muss mind. 27 Jahre alt, im Besitz der Fahrerlaubnis Klassen B, C, E, und Berufskraftfahrer sein. Die 20tägige Schulung ermächtigt ihn mit Polizeibefugnissen u. A. den Verkehr zu regeln etc. Im Allgemeinen werden in den Niederlanden Schwertransporte tagsüber und ohne Polizeibegleitung gefahren. Die meisten niederländischen Begleiter sind im VTB (Vereniging Transport Begeleider) organisiert.

Dänemark:

In Dänemark muss der Begleiter im Besitz der Fahrerlaubnis C sein und Dänisch oder Englisch sprechen. Auch hier werden die Begleitfahrzeuge überwiegend von Privatunternehmen gestellt. Der Gebrauch von WVZ-Anlagen ist nicht gestattet.


Stand: 2000