Was ist ein Schwertransport
Großraum- und Schwertransporte sind Transporte die von den Vorschriften der StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung) abweichen.
1. Großraumtransporte haben große Abmessungen und kleines Gewicht
2. Schwertransporte haben geringe Abmessungen aber sehr hohes Gewicht
3. Schwertransporte mit Überbreite sind eine Kombination aus 1. + 2.

Derartige Transporte benötigen deshalb einer Genehmigung nach § 29 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO).
Voraussetzung für eine solche Erlaubnis ist jedoch eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO.
Abhängig von Größe und Gewicht solcher Schwertransporte werden Schwertransportbegleitfahrzeuge und/oder eine Begleitung durch die Polizei vorgeschrieben.
Schwertransporte werden nur zu bestimmten Zeiten genehmigt. Während der Ferien ist die Benutzung bestimmter Bundesautobahnen grundsätzlich ausgeschlossen.
Diese Zeiten sogenannten Sperrzeiten sind durch den Auflagenkatalog „RGST“ geregelt.
Generell gilt:
Schwertransporte dürfen nur von Montag 9 bis Freitag 15 Uhr durchgeführt werden.
Bei einer Breite bis 3,20 Metern wird meist die verkehrsarme Fahrzeit genehmigt, was bedeutet, dass die Transporte nicht in der Zeit von 6–8:30 und von 15:30–19 Uhr durchgeführt werden dürfen.
Nahezu alle Transporte, die über diese Breiten hinausgehen, werden während der Nacht zwischen 22 und 6 Uhr durchgeführt.
Da Sondertransporte nur mit einer gültigen Genehmigung ausgeführt werden dürfen, muss vor dem geplanten Transport eine entsprechende Genehmigung beim zuständigen Ordnungsamt beantragt werden. Hierzu wird ein Genehmigungsantrag mit dem Absender, Empfänger, Ladungsabmessungen, Gewichten (eventuelle Leerfahrtabmessungen), Kennzeichen, Achslasten, Achsabstände, Anzahl der Räder je Achse, Spurweite sowie der Fahrtwegbeschreibung an das Amt übermittelt. Das Amt gibt diesen Genehmigungsantrag an die zuständigen Bundesländer weiter und wartet auf die Zustimmung. Wenn die Zustimmung von allen Betroffenen vorliegt, erstellt das Amt eine Genehmigung, in welcher die Auflagen der angehörten Stellen zusammengefasst sind. Diese Genehmigung ist maximal gültig bis zum Ende des Folgemonats.
Für Schwertransporte die die Maße Länge bis 23,60 m, Breite bis 3 m, Höhe bis 4 m, Gewicht bis 41,8 Tonnen nicht überschreiten kann eine sogenannte Dauergenehmigung betragt werden. Diese ist dann für 1 Jahr gültig. Diese Genehmigung ist kennzeichenbezogen, sie gilt für eine bestimmte Sattelzugmaschine, die in frage kommenden Auflieger werden in einer Anlage zur Dauergenehmigung aufgeführt.
Hierfür ist ebenfalls eine Genehmigung nach § 70 StvZO notwendig. Zum Erlangen dieser Ausnahmegenehmigung muss ein Gutachten des Aufliegers mit einer speziellen Sattelzugmaschine (baugleicher Art) vom TÜV erstellt werden.
Mit Beginn des Jahres 2008 wurde VEMAGS (Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte) eingeführt. Hierbei handelt es sich um ein internetbasierendes Verfahren, bei dem der Antragsteller einen Genehmigungsantrag nach § 29, 46 StVO über eine Website an seine zuständige Behörde richtet. Diese Behörde wiederum verteilt die Genehmigungsanfrage auf der gleichen Plattform an die anzuhörenden Stellen. Der große Vorteil dieses Verfahrens liegt darin, daß es quasi keinerlei Medienverluste durch unleserliche Faxe mehr gibt. Weitere Vorteile sind, daß das Programm Plausibilitätsprüfungen zum Antrag durchführt und das gesamte Verfahren online nachvollziehbarer wird.