Was sind Richtlinien für Großraum- u. Schwertransporte Deutschland (RGST)

Nach ยง 29 (3) StVO und/oder ยง 46 (1) Nr.5 StVO bedarf der Verkehr mit Fahrzeugen und/oder Ladungen, deren Abmessungen, bzw. Gewichte die in der StVZO genannten Eckwerte überschreiten einer besonderen Erlaubnis. Eine Erlaubnis zur Durchführung von Großraum- und/oder Schwertransporten erteilt die untere Straßenverkehrsbehörde, in deren Bezirk der erlaubnispflichtige Verkehr beginnt oder in deren Bezirk der Antragsteller seinen Wohnort, bzw. Firmensitz hat.
Fährt der Transport durch mehrere Bundesländer, so hat die untere Straßenverkehrsbehörde die Zustimmung derjenigen höheren Verwaltungsbehörden einzuholen, durch deren Bezirk der Transport in den anderen Bundesländern zuerst fährt.
- Hinweise für das Erlaubnis- und Genehmigungsverfahren
- Antrags- und Bescheidformular
- Allgemeine Auflagen
- Auflagenkatalog (spezielle Auflagen)
- Tabellarische Darstellung der Fahrauflagen
- Grafische Darstellung der Fahrauflagen
- Ansprechstellen der Polizei

Merkblatt für die Ausrüstung der privaten, firmeneigenen Begleitfahrzeuge für Großraum- und Schwertransporte
(Auszug aus Merkblatt Begleitfahrzeuge)
- Wechselverkehrszeichen-Anlage klappbar - als Dachaufsatz zum rückwertigen Abstrahlen der StVO - Zeichen 101, 276, 277 mit integrierten Leuchten für gelbes Blink - oder Blitzlicht
- rot - weiß - schraffierte retroreflektierende, die Wechselverkehrszeichen-Anlage einschließende Fahrzeugrückfront in Folie Typ 2
- klappbares/abnehmbares Schild "SCHWERTRANSPORT" (schwarze Schrift auf weißem Grund), welches auf der Rückfront unterhalb der Fenster plaziert werden muß
- 2 Kennleuchten für gelbes Blinklicht (Rundumleuchten) nach ยง52 Abs. 4 StVZO
- Autotelefon (whlweise im Begleitfahrzeug oder im Großraum- bzw. schwertransport)
- Funkverbindung zum Großraum- und/oder Schwertransport
- 1 zusätzliches Handfunkgerät
- 5 Leitkegel Zeichen 610 StVO (Lübecker Hüte)
- 4 beidseitig wirkende Blitzleuchten
- 4 aufstellbare Ständer Zeichen 101 StVO Kantenlänge 600 mm
- 2 Warnflagen rot/weiß
- Warnweste
- 1 Feuerlöscher 6 kg
- Höhenmeßgerät
- Maßband (mindestens 20 m)

Die Unterlagen können beim Verkehrsblattverlag bestellt werden